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Futter­mittel­recht

Das Futtermittelrecht befasst sich mit der Herstellung, Verwendung und dem Inverkehrbringen von Futtermitteln, Vormischungen und Zusatzstoffen. Diese Regelungen betreffen Futtermittel für Nutztiere, wie Rinder, Schweine und Geflügel, ebenso wie solche für Haustiere. Die aus dem Lebensmittelrecht bekannte Verbraucherforderung nach mehr Transparenz hat auch vor der Futtermittelindustrie nicht Halt gemacht. Insbesondere auf dem Heimtierfuttermittelsektor steigt das Interesse der Verbraucher an der Zusammensetzung, Herkunft und Kennzeichnung der Produkte stetig an. Dabei werden hohe Anforderungen insbesondere an die Zusammensetzung, Kennzeichnung und ordnungsgemäße Bewerbung von Futtermitteln gestellt.

Das Futtermittelrecht basiert weitestgehend auf europäischen Regelungen. Es wird durch die Basis-Verordnung (EG) Nr. 178/2002, die Futtermittelhygiene-Verordnung (EG) Nr. 183/2005, die Verordnung über das Inverkehrbringen von Futtermitteln (EG) Nr. 767/2009 und die Richtlinie über unerwünschte Stoffe in der Tierernährung 2002/32/EG geprägt.

Wir beraten Sie umfassend in den Bereichen:

  • Produktzusammensetzung
  • Futtermittelzusatzstoffe
  • Verkehrsfähigkeit
  • Kennzeichnung
  • Werbung und Vermarktung
  • außergerichtliche und gerichtliche Vertretung gegenüber Behörden und Gerichten

Regelmäßig spielen bei der Beurteilung futtermittelrechtlicher Fragestellungen auch naturwissenschaftliche Aspekte eine Rolle. Bei Bedarf können wir auf externes Know-how durch die Zusammenarbeit mit naturwissenschaftlichen Experten zurückgreifen.

Wir beraten Unternehmen jeder Größe der Futtermittelbranche und insbesondere auch Unternehmen der Lebensmittelbranche, die Zutaten oder Zusatzstoffe für Futtermittel liefern.

Lebensmittelrecht Kosmetikrecht Pharmarecht Futtermittelrecht Biozidrecht Wettbewerbsrecht

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