Dr. Andreas Reinhart

Dr. Andreas Reinhart ist Gründungspartner der REINHART Rechtsanwälte Partnerschaft mbB. Rechtsanwalt Dr. Reinhart berät und vertritt Mandaten aus der Lebensmittel-, Kosmetik- und Pharmaindustrie zu produktspezifischen und wettbewerbsrechtlichen Fragestellungen.

Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt im Bereich des Lebensmittel- und Kosmetikrechts, von der Produktentwicklung, über Vertrieb und Vermarktung, bis hin zur Verteidigung gegenüber Behörden und vor Gericht. Dr. Andreas Reinhart prüft den Produktstatus (Borderline-Produkte) und die stoffliche Verkehrsfähigkeit der Produkte. Außerdem berät er im Hinblick auf Kennzeichnung sowie Aufmachung von Lebensmitteln und kosmetischen Mitteln, zudem prüft Dr. Reinhart Werbe- bzw. Marketingmaßnahmen auf ihre Zulässigkeit.

Im Pharmabereich konzentriert sich die Tätigkeit von Dr. Reinhart auf die Abgrenzungsproblematik (Arzneimittel – Medizinprodukt – Lebensmittel – Kosmetikum – Biozid) und das Heilmittelwerberecht. Ergänzend kommen markenrechtliche Mandate hinzu, die sich von der Markeneintragung und -pflege, bis zur Abwehr von Ansprüchen Dritter erstrecken.

Seit 2005 ist Dr. Reinhart Lehrbeauftragter für Lebensmittelrecht an der TU München in Weihenstephan und seit 2010 auch als Lehrbeauftragter an der Paris-Lodron-Universität Salzburg tätig.

Dr. Reinhart ist durch eine Vielzahl wissenschaftlicher Publikationen als Kenner der von ihm bearbeiteten Rechtsgebiete ausgewiesen. Unter anderem ist er Herausgeber des Kommentars zur „Novel Food-Verordnung“ (Behr´s Verlag), des Kommentars „KosmetikVO“ (Verlag C.H.Beck) sowie des Werkes „Praxishandbuch Kosmetische Mittel“ (Behr´s Verlag). Dr. Reinhart schreibt als Autor u.a. für den Behr´s Kommentar zum Lebensmittelrecht von Dannecker/Gorny (Hrsg.), den Wettbewerbsrecht-Kommentar (UWG) von Fezer/Büscher/Obergfell (Verlag C.H.Beck) sowie für das Handbuch des Fachanwalts Gewerblicher Rechtsschutz (Carl Heymanns Verlag). Darüber hinaus ist er Mitherausgeber des HWG-Kommentars Gröning (WVG Verlag).

Neben seinen Lehraufträgen an der TU Weihenstephan und an der Universität Salzburg sowie seiner Dozententätigkeit bei der Deutschen Anwaltsakademie (DAA) referiert Dr. Reinhart auf nationalen und internationalen Veranstaltungen.

Er ist Mitglied des Rechtsausschusses des Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V. (BLL), des GRUR-Fachausschusses Arznei- und Lebensmittelrecht und des wissenschaftlichen Beirats der Wissenschaftlichen Gesellschaft für Lebensmittelrecht e.V. (WGfL) sowie korrespondierendes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft "Kosmetische Mittel" der Lebensmittelchemischen Gesellschaft in der GDCh.

Dr. Andreas Reinhart berät auf Deutsch und in Englisch.

Dr. Andreas Reinhart

Rechtsanwalt

 

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